Die Bundesrechtsanwaltskammer und die regionalen Rechtsanwaltskammern haben auf der 96. JuMiKo eindringlich vor dem Vorschlag gewarnt, das RDG zu verringern. Sie führen aus, dass Rechtsschutzversicherer als gewinnorientierte Unternehmen zwangsläufig Zielkonflikte eingehen und Mandanten nicht vollständig objektiv beraten. Das aktuelle Rechtsdienstleistungsgesetz legt klare berufsrechtliche Routinen wie Unabhängigkeit, Schweigepflicht und Interessenkonfliktvermeidung fest. Die Kammern fordern, den bestehenden gesetzlichen Verbraucherschutz zu bewahren und die RDG-Vorschriften nicht anzupassen. Bund und Länder müssen Priorität geben.
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Unabhängige Mandantenvertretung gewährleisten: BRAK kritisiert bundesweit geplante RDG-Änderungen scharf
Im Rahmen der 96. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister bekräftigt die Bundesrechtsanwaltskammer gemeinsam mit den Präsidentinnen und Präsidenten der regionalen Kammern die unverzichtbare Funktion des geltenden Rechtsdienstleistungsgesetzes. Gestützt auf vielfältige Stellungnahmen aus allen Ländern üben sie umfassende Kritik am bayerischen Vorstoß, der nach ihrer Auffassung die freie, unabhängige anwaltliche Beratung und damit essenzielle Verbraucherschutzrechte gefährdet. Sie fordern eine entschiedene Ablehnung dieses Entwurfs durch die Justizministerien von Bund und Ländern deutlich.
Gewinnstreben der Versicherer untergräbt unabhängigen Mandantenschutz und Rechtssicherheit drastisch
Gewinnorientierung leitet das Handeln von Rechtsschutzversicherern, die in beratender Funktion wirtschaftliche und rechtliche Interessen abwägen. Dabei entstehen Interessenkonflikte, die Mandantinnen und Mandanten mangels Transparenz oft nicht erkennen. Versprochene Deckungszusagen werden erst nach wiederholten Interventionen verbindlich bestätigt, was zu unnötigem Aufwand führt. Dieser Prozess beeinträchtigt den Zugang zum Rechtsschutz und unterstreicht die Bedeutung einer unabhängigen anwaltlichen Vertretung, um Mandantenschutz und rechtliche Klarheit zu gewährleisten sowie effizienten, verlässlichen transparenten Schutz der Versicherten.
Transparenz und Verbraucherschutz erfordern dauerhafte, unabhängige Anwaltsvertretung gegenüber Versicherern
Eine komplette Rechtsberatung aus einer Hand durch Versicherungsunternehmen würde Mandanten ohne externe Kontrollinstanz das Recht auf unabhängige Interessenwahrung nehmen. Versicherer könnten aus Kostengründen vorteilhafte Klagen unterlassen oder Deckungsanträge verzögern. Externe Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hingegen agieren nach ihren berufsrechtlichen Pflichten und setzen sich ausschließlich für den Mandanten ein. Dies garantiert eine professionelle Analyse, transparente Kommunikation und zielgerichtete Durchsetzung von Ansprüchen, wodurch der Zugang zu Rechtsschutz jederzeit einfach und verlässlich bleibt.
RDG-Pflichten für Anwälte schaffen Vertrauen durch Unabhängigkeit und Schweigepflicht
Das Rechtsdienstleistungsgesetz verankert für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte strikte Berufsregeln, die Unabhängigkeit sicherstellen, die Schweigepflicht wahren und Interessenkonflikte ausschließen. Diese gesetzlichen Sicherungsmechanismen bilden die Grundlage für eine transparente und qualitativ hochwertige Mandatsbetreuung. Mandantinnen und Mandanten profitieren von klar definierten Standards, die ausschließlich das Mandanteninteresse in den Mittelpunkt stellen. Im Unterschied dazu sind Rechtsschutzversicherer als Wirtschaftsunternehmen nicht an ähnliche berufsrechtliche Vorgaben gebunden, weshalb wirtschaftliche Prioritäten ihre Beratungsqualität beeinträchtigen können.
Justizminister aufgefordert: Wessels kritisiert jetzt bayerische Versicherer-Lösung ausdrücklich scharf
Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, verurteilt den bayerischen Vorstoß als unzulässiges Geschenk zugunsten von Rechtsschutzversicherern auf Kosten der Mandanten. Er kritisiert, dass die vorgeschlagene organisatorische Abkopplung innerhalb der Versicherer keine wirksame Barriere gegen Interessenkonflikte darstellt, sondern nur den Anschein von Neutralität erweckt. Wessels appelliert energisch an die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern, den Entwurf zurückzuweisen und unabhängige Rechtsberatung zu sichern.
Klares Bekenntnis der BRAK zum RDG sichert unabhängige Beratung
Durch das kompromisslose Festhalten am Rechtsdienstleistungsgesetz bewahrt die Bundesrechtsanwaltskammer die Unabhängigkeit der Anwaltschaft. Ratsucher erhalten professionelle, transparente Beratung unter klar definierten berufsrechtlichen Vorgaben, die den Verbraucherschutz gewährleistet. Die gesetzlichen Bestimmungen verhindern Interessenkonflikte, schützen Mandantenrechte und ermöglichen einen barrierefreien Zugang zu juristischer Expertise. Diese Initiative stärkt nachhaltig das Vertrauen in das Rechtssystem, fördert faire Verfahren und garantiert den Schutz der Bürger im Rechtsalltag.

