EuGH-Entscheidung zu Schufa-Score: Bedeutung für Unternehmen hoch

0

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird am 7. Dezember 2023 über die Vereinbarkeit der Erstellung des Score-Wertes für die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern durch die Schufa mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entscheiden. Der EuGH-Generalanwalt hat bereits in seinen Schlussanträgen im März 2023 festgestellt, dass der Score nicht mit dem Datenschutzrecht vereinbar ist. Verbraucher mit Schufa-Problemen haben die Möglichkeit, sich kostenlos im Online-Check von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer beraten zu lassen.

EuGH-Generalanwalt bemängelt Datenschutz bei der Schufa

Die Schufa spielt eine bedeutende Rolle bei Krediten, Mietverträgen und Hauskäufen. Banken, Telekommunikationsdienste und Energieversorger nutzen in der Regel die Dienste der Schufa, um die Kreditwürdigkeit einer Person zu beurteilen. Die Schufa gibt den Unternehmen dann ihren Score-Wert weiter, der anzeigen soll, wie gut der Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die automatisierte Erstellung dieses Scores wird nun vor dem EuGH überprüft, da der EuGH-Generalanwalt der Ansicht ist, dass sie gegen das Europarecht verstößt, da sie eine unzulässige automatische Entscheidung darstellt.

Schufa-Score im Fokus: Unternehmen müssen Vertragsentscheidungen überdenken

Die Schufa steht seit Monaten stark unter Druck aufgrund der laufenden Verfahren am Bundesgerichtshof (BGH) und am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Verbraucher wehren sich zunehmend gegen die Machtposition der Schufa, und ihre Bemühungen zeigen bereits erste Erfolge. Als Reaktion darauf hat die Schufa freiwillig die Speicherdauer für Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt. Der EuGH-Generalanwalt hat in seinen Schlussanträgen bereits angedeutet, dass die lange Speicherdauer gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt. Die Schufa unterstützt nun ehemalige insolvente Verbraucher dabei, einen Neustart ins Geschäftsleben zu ermöglichen.

Schufa-Score bleibt umstritten: EuGH-Entscheidung steht bevor

Trotz der anhaltenden Kritik des EuGH-Generalanwalts hält die Schufa weiterhin an ihrem Scoring-Verfahren fest. Laut Tagesschau.de hat die Auskunftei im September 2023 Unternehmen gebeten, schriftlich zu bestätigen, dass der Schufa-Score nicht als alleiniges Kriterium für Vertragsentscheidungen verwendet wird und dass eine negative Bewertung nicht automatisch zu einem Vertragsausschluss führt. Computer-Bild betrachtet dies als bemerkenswert, da bisher die gängige Meinung war, dass der Schufa-Score ein maßgeblicher Faktor bei Vertragsentscheidungen ist. Auch Verkehrsbetriebe und Versandhandelsunternehmen nutzen den Schufa-Score zur Bonitätsbewertung. Im Gegensatz dazu beziehen Banken und Sparkassen weitere Informationen in ihre Entscheidungsprozesse mit ein.

DSGVO bietet Möglichkeiten zur Löschung von Schufa-Einträgen nach Insolvenz

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat die Rechte der Verbraucher gestärkt. Gemäß Artikel 17 Absatz 1 DSGVO haben Verbraucher das Recht, die Löschung ihrer Daten zu verlangen, wenn die Verarbeitung nicht rechtmäßig ist oder nicht mehr notwendig ist. Gerade nach einer Insolvenz ist die persönliche Situation für Verbraucher heikel. Ein negativer Schufa-Eintrag, der auf die abgeschlossene Insolvenz verweist, kann den gewünschten Neustart erschweren. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Verbrauchern mit Schufa-Problemen eine kostenlose Erstberatung an, um Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Schufa-Einträge geprüft und gelöscht werden können.

Kanzlei bietet Hilfe bei Schufa-Problemen: Kostenlose Erstberatung für Verbraucher

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am 7. Dezember 2023 wird darüber entscheiden, ob die Erstellung des Schufa-Scores gegen das Europarecht verstößt. Verbraucher, die Probleme mit der Schufa haben, können eine kostenlose Erstberatung bei der renommierten Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in Anspruch nehmen. Dort werden ihnen verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, wie sie ihre Schufa-Einträge überprüfen und löschen lassen können. Die Schufa steht unter zunehmendem Druck und hat bereits freiwillige Änderungen vorgenommen, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Aktuelle Recherchen zeigen jedoch, dass der Schufa-Score nach wie vor eine hohe Bedeutung für Unternehmen hat. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stärkt die Rechte der Verbraucher und ermöglicht es ihnen, die Löschung von Daten zu fordern, die nicht mehr notwendig oder rechtmäßig sind.

Lassen Sie eine Antwort hier