Verfassungs- und Unionsrechtskonformität nicht entscheidend für das Verfahren

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In einem aktuellen Beschluss hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass Online-Glücksspiele in Deutschland ohne die notwendige Lizenz verboten sind. Spieler können weiterhin ihre Verluste aus Zweitlotterien von den Anbietern zurückfordern. Diese Entscheidung stärkt den Schutz der Spieler und sorgt für einen geregelten Glücksspielmarkt, der den rechtlichen Anforderungen entspricht.

Reform des Glücksspielstaatsvertrags schafft klaren rechtlichen Rahmen für Glücksspielmarkt in Deutschland

Das Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt die Integrität des deutschen Glücksspielmarktes und bietet einen klaren rechtlichen Rahmen für alle Beteiligten.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte, dass in Malta ansässige Gesellschaften auf ihrer deutschsprachigen Website gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen, indem sie Tipps auf staatliche Lotterien, sogenannte Zweitlotterien, anbieten.

Die maltesischen Gesellschaften, die gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf geklagt hatten, konnten vor dem Bundesgerichtshof keinen Erfolg verzeichnen. Der BGH betonte, dass die Reform des Glücksspielstaatsvertrags keine erneute Bewertung des Verbots von Online-Glücksspielen erfordere. Da die Frage nicht entscheidend sei, wurde die Revision nicht zugelassen.

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass die Beklagten unlauter gehandelt haben, indem sie Online-Zweitlotterien ohne die erforderliche Lizenz in Deutschland angeboten haben, obwohl es nach der Reform des Glücksspielstaatsvertrags möglich war, eine Erlaubnis für Online-Glücksspiele zu beantragen.

Der reformierte Glücksspielstaatsvertrag von 2021 verbietet Online-Glücksspiele in Deutschland, es sei denn, es liegt eine Genehmigung vor. Dabei werden keine diskriminierenden Maßnahmen ergriffen und Genehmigungen werden nicht aufgrund subjektiver Entscheidungen verweigert. Diese Regelung entspricht den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs und stellt sicher, dass alle Anbieter von Online-Glücksspielen fair behandelt werden.

Gemäß dem Bundesgerichtshof können die Veranstalter von Online-Glücksspielen in Deutschland durchaus eine Lizenz beantragen, obwohl bestimmte Handlungen verboten sind. Es existiert immer noch die Möglichkeit, die Hindernisse im Erlaubnisverfahren durch alternative Gestaltung oder Nebenbestimmungen zu überwinden. Selbst eine potenzielle Unionsrechtswidrigkeit eines starren Verbots kann dabei diskutiert werden.

Falls in zivil- oder strafrechtlichen Verfahren nicht das Vorhandensein einer Erlaubnis, sondern die materiell-rechtlichen Voraussetzungen geprüft würden, würde der Zweck eines präventiven Verbots mit Erlaubnisvorbehalt untergraben. Die Unlauterkeit bezieht sich auf das Fehlen einer erforderlichen Genehmigung, nicht auf die Vereinbarkeit der materiell-rechtlichen Voraussetzungen mit höherrangigem Recht, stellte der BGH klar.

Der BGH hat einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abgelehnt, da die Frage der Verfassungs- und Unionsrechtskonformität des Glücksspielstaatsvertrags 2021 in diesem Fall nicht entscheidend ist.

Das Angebot von Online-Glücksspielen ohne die erforderliche Lizenz ist in Deutschland verboten. Auch die Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrags ändert daran nichts. Spieler haben die Möglichkeit, ihre Verluste von illegalen Anbietern zurückzufordern. Gleichzeitig können legale Anbieter, die über eine Erlaubnis verfügen, gegen unlautere Konkurrenz vorgehen. Rechtsanwalt Istvan Cocron von CLLB Rechtsanwälte betont die Bedeutung dieser Regelung für den Schutz der Spieler und den fairen Wettbewerb.

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs erhalten Spieler und legale Anbieter von Online-Glücksspielen in Deutschland Klarheit und Schutz. Spieler haben die Möglichkeit, ihre Verluste von illegalen Anbietern zurückzufordern, während legale Anbieter gegen unlauteren Wettbewerb vorgehen können. Dies stärkt die Integrität des deutschen Glücksspielmarktes und bietet allen Beteiligten einen klaren rechtlichen Rahmen.

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